Das Ministerium für Energie und Raumentwicklung gliedert sich in zwei Abteilungen, deren Hauptaufgaben durch das großherzogliche Dekret zur Errichtung der Ministerien definiert sind.
Die Abteilung für Energie koordiniert die Energiepolitik des Landes und verfolgt vor allem die Ziele der Sicherstellung einer nachhaltigen Energieversorgung sowie der Aufrechterhaltung und Stärkung der Versorgungssicherheit in den folgenden Bereichen:
- Elektrizität,
- Erdgas,
- Feste und flüssige Brennstoffe,
- Erneuerbare Energien,
- Energieeffizienz und Energieeinsparung,
- Europapolitik und internationale Beziehungen,
- Förderung von Energieaktivitäten und -technologien,
- Klima-Agence.
Die Abteilung für Raumentwicklung stellt die Koordination jener kommunalen, interkommunalen, nationalen, grenzüberschreitenden und internationalen Sektorpolitiken sicher, die Auswirkungen auf die territoriale Entwicklung haben. Die Raumordnungspolitik zielt darauf ab, die Achtung des Allgemeinwohls zu gewährleisten, indem sie optimale Lebensbedingungen für die gesamte Bevölkerung durch die Entwicklung und nachhaltige Entwicklung aller Teile des Staatsgebiets gewährleistet. In diesem Zusammenhang fördert sie eine rationelle Landnutzung und eine konzentrische und kohärente urbane Entwicklung.
Die verschiedenen Tätigkeitsbereiche der Abteilung sind daher:
- Territoriale Strategien,
- Regulierungspläne,
- Stadt- und Regionalentwicklung,
- Naturparks,
- Grenzüberschreitende Raumplanung,
- Europäische territoriale Zusammenarbeit,
- Internationale Raumordnungspolitik.